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AGB
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) gelten als Inhalt aller Vereinbarungen, welche zwischen der HÖSS Werbewerkstatt und deren Geschäftspartner geschlossen werden.
Sie gelten nicht gegenüber Konsumenten.
2. Preise
Alle angeführten Preise verstehen sich in € excl. MwSt., sofern schriftlich nichts anderes vereinbart. Bei wesentlichen Rohstoff- und Devisenkostenänderungen behalten wir uns jederzeit Preiskorrekturen vor.
3. Muster
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Musterbestellungen verrechnet werden müssen. Bei Auftragserteilung, wird diese Musterbestellung natürlich in Abzug gebracht.
Ausnahmen kommen nur durch schriftliche Vereinbarung zur Anwendung.
4. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden erst durch unsere Bestätigung verbindlich. Die von HÖSS Werbewerkstatt angebotenen Preise, enthalten keine gesetzliche Werbeabgabe, Mehrwertsteuer, sowie Rechtsgebühren, wenn nicht anders schriftlich gekennzeichnet.
5. Leistungen
Der Umfang der jeweils zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch den Kunden/die Agentur. Auf das Vertragsverhältnis sind jene Teile der vorliegenden AGB anzuwenden, die dem Grundgeschäft/den Grundgeschäften des Vertrages zugrunde liegen.
6. Aufträge
Alle Aufträge werden ausschließlich aufgrund unserer Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen angenommen bzw. ausgeführt und gelten gemäß den Vorschriften des § 886 ABGB als entgegengenommen. Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller diese Bedingungen ausdrücklich an. Mündliche und zusätzliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich von der HÖSS Werbewerkstatt bestätigt werden, haben keine Gültigkeit.
7. Lieferungen
Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Bestellers, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Kleine Abweichungen in Format, Farbe und Material sind manchmal unvermeidbar. Zwischenzeitliche Produktverbesserungen kommen dem Kunden ohne Mehrpreis zugute. Mehr- oder Minderlieferungen von 10% sind bei Waren mit Werbeanbringung gestattet.
Verpackung berechnen wir zu Selbstkosten.
Vereinbarte Lieferfristen sind voraussichtliche Termine, und gelten ab Freigabe des vom Kunden bestätigten Korrekturabzuges.
ACHTUNG: Im 4. Quartal können bei einigen Artikeln Lieferzeiten bis zu 8 Wochen auftreten.
8. Werbeinhalt
Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Inhalts der Werbung, sowie für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. HÖSS Werbewerkstatt ist nach Vorlage eines Werbesujets berechtigt, welches unzulässige Werbeinhalte, die den guten Sitten (pornographische- oder sexistische Werbung) oder diskriminierende Werbung im Sinne von Ungleichbehandlung des Menschen wegen bestimmter Merkmale oder Orientierungen enthält, abzulehnen.
Der Auftraggeber hält HÖSS Werbewerkstatt-Wallscreen hinsichtlich aller diesbezüglichen Ansprüche von Dritten, vollständig schad- und klaglos, insbesondere Ansprüche wegen Verstößen gegen das Mediengesetz, Datenschutzvorschriften, Beleidigung oder Kreditschädigung, Urheberrechtsgesetz, Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechte, übler Nachrede und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
9. Zahlung
Zahlungsziel prompt nach Warenanlieferung ohne Abzüge. Bei Zielüberschreitung verrechnen wir ab Verzugseintritt in der Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Nationalbank Verzugszinsen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum.
11. Stornobedingungen
Stornierungen werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen und werden eingeschrieben per Post oder per Email anerkannt, sofern der Erhalt des Emails von HÖSS Werbewerkstatt bestätigt wird. Die Kosten für bereits erfolgte grafische Produktionen werden dem Kunden zur Gänze in Rechnung gestellt.
12. Beanstandungen
Beanstandungen sind nur schriftlich und innerhalb 1 Woche nach Erhalt der Ware zulässig.
Gewährleistungsansprüche können durch Korrekturen, Preisminderung oder Ersatzlieferungen erfüllt werden. Selbst vorgenommene Mängelbehebung durch einen Kunden kann nur durch vorherige schriftliche Zustimmung unserer Firma geltend gemacht werden.
13. Patent- und Schutzrecht
Für angefertigte Produkte, die nach Vorlagemuster oder Grafiken des Kunden produziert wurden, wird keine Haftung für Rechte bzw. Schutzrechte für Dritte übernommen.
14. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt für beide Vertragspartner Wr. Neustadt.
Auf die Vertragsvereinbarungen findet ausschließlich das österreichische Recht Anwendung.

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